Kaufvorgang für eine Immobilie in Spanien

Welche Schitte sollten Sie unternehmen, nachdem Sie eine mündliche Vereinbarung getroffen haben?

Reservierungsvertrag. In dem Moment, in dem Sie zustimmen, muss der Verkäufer die Immobilie vom Markt nehmen. Das geschieht gewöhnlich durch das Unterschreiben eines Reservierungsvertrags und der Käufer verpflichtet sich, einen Betrag von gewöhnlich 6000 € zu hinterlegen. Sollte sich der Käufer im Nachhinein gegen den Kauf umentscheiden, wird der Betrag einbehalten. Falls sich der Verkäufer umentscheidet, muss der doppelte Betrag zurückbezahlt werden.

Detaillierte Untersuchung.  Nachdem der Reservierungsvertrag unterzeichnet wurde, werden von einem Anwalt alle Papiere überprüft. Neben vielen anderen Angaben wird vom Anwalt auch durchgesehen, ob alle nötigen Genehmigungen vorhanden sind, alle Steuern bezahlt wurden und wie es mit der Gemeinde des Besitzers steht, also ob die Immobilie zum Beispiel mit Strom und Wasser versorgt ist, usw. Geht es um einen Neubau, werden gewöhnlich 20-30% des Gesamtpreises plus Umsatzsteuer fällig, statt 10%.

Privatvertrag. Sind alle involvierten Parteien mit den Ergebnissen der detaillierten Untersuchung zufrieden, wird ein Privatvertrag unterzeichnet. Gewöhnlich bezahlt der Käufer dabei bereits 10% des Kaufpreises. In dem Privatvertrag wird genau aufgezeichnet, was in der Immobilie verbleibt, wann die Übergabe stattfindet, usw.

Notar. Bei einem Notar wird der restliche Betrag an den Verkäufer bezahlt und die öffentliche Urkunde unterschrieben. Nachdem der neue Besitzer registriert wurde, ist die Immobilie offiziell übertragen.