Steuern und Kosten beim Kauf einer Immobilie in Andalusien, Spanien
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien ist es wichtig zu wissen, dass die Steuern und damit verbundenen Kosten davon abhängen, ob Sie eine Neubauimmobilie von einem Bauträger oder eine Gebrauchtimmobilie erwerben. Nachfolgend finden Sie eine Aufschlüsselung der aktuellen Steuerstruktur und der typischen Kosten für jeden Fall.
Neubauimmobilie von einem Bauträger:
Wenn Sie eine Neubauimmobilie direkt von einem Bauträger erwerben, fallen folgende Steuern an:
Mehrwertsteuer (IVA – Impuesto sobre el Valor Añadido)
Für Wohnimmobilien (Wohnungen, Villen, Reihenhäuser) wird eine Mehrwertsteuer in Höhe von 10 % des Kaufpreises erhoben. Für Grundstücke und Gewerbeimmobilien beträgt der Mehrwertsteuersatz 21 %. Diese Steuer wird vom Käufer gezahlt und gilt auch für alle Anzahlungen oder Teilzahlungen, die vor der Fertigstellung geleistet werden.
Stempelsteuer (AJD – Actos Jurídicos Documentados)
In Andalusien beträgt der derzeitige Stempelsteuersatz 1,2 % des Kaufpreises. Diese wird ebenfalls vom Käufer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde (escritura) gezahlt.
Wiederverkaufsobjekt:
Wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen, gilt folgende Steuer:
Übertragungssteuer (ITP – Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales)
In Andalusien beträgt der aktuelle ITP-Satz für Wiederverkaufsimmobilien pauschal 7 % des angegebenen Kaufpreises, unabhängig vom Wert der Immobilie. Diese Steuer wird vom Käufer gezahlt und muss innerhalb von 30 Werktagen nach Unterzeichnung der Eigentumsurkunde vor einem Notar beglichen werden.
Hinweis: Die Steuersätze können in anderen autonomen Gemeinschaften leicht variieren. Für bestimmte Personengruppen wie kinderreiche Familien, Käufer mit Behinderung oder junge Käufer, die ihre erste Immobilie erwerben, können Sonderermäßigungen gelten.
Zusätzliche Kosten für Neubau- und Wiederverkaufsimmobilien:
Anwaltskosten:
Die Beauftragung eines Anwalts ist zwar nicht obligatorisch, wird jedoch dringend empfohlen. Ein qualifizierter Anwalt kümmert sich um die rechtliche Due Diligence, die Prüfung von Verträgen und sorgt für eine reibungslose und sichere Abwicklung der Transaktion. Die Anwaltskosten betragen in der Regel etwa 1 % des Kaufpreises zuzüglich 21 % Mehrwertsteuer.
Kosten im Zusammenhang mit der Hypothek:
Wenn Sie Ihren Kauf mit einer spanischen Hypothek finanzieren, sollten Sie die folgenden Kosten berücksichtigen:
Immobilienbewertung: Wird vom Kreditgeber verlangt und kostet in der Regel zwischen 250 € und 500 €.
Hypothekenbearbeitungsgebühren: In der Regel zwischen 0,5 % und 1 % des Hypothekenbetrags, abhängig von der Bank und den beteiligten Finanzprodukten.
Zusätzliche Kosten:
Dazu können Notar-, Registrierungs- und Rechtskosten im Zusammenhang mit der Hypothekenvereinbarung gehören. Im Allgemeinen liegen die hypothekenbezogenen Kosten zwischen 2,5 % und 3 % des Darlehensbetrags.
Notar- und Grundbuchgebühren:
Diese Gebühren richten sich nach einer gleitenden Skala, die vom Kaufpreis, der Anzahl der Dokumente und den Eigenschaften der Immobilie abhängt. Als allgemeine Richtlinie gilt, dass Notar- und Grundbuchgebühren zusammen etwa 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises ausmachen.
Plusvalía Municipal (lokale Kapitalertragssteuer)
Dies ist eine lokale Steuer, die vom Rathaus auf den Wertzuwachs des Grundstücks seit dem letzten Verkauf erhoben wird. Sie wird in der Regel vom Verkäufer bezahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der genaue Betrag hängt von der Dauer des Eigentums und den kommunalen Steuersätzen ab. Ein Anwalt oder Steuerberater kann nach Prüfung der Immobilienangaben eine zuverlässige Schätzung vornehmen.